ADG Akademie

    Kapitalpuffer und Systemrisikopuffer 

    von Wilbert, Thomas

    Lesen Sie in der aktuellen Ausgabe des ADG Infoservice über aktuelle und wissenswerte Veröffentlichungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Wir haben die wichtigsten Informationen und Neuerungen für Sie zusammengefasst. 

    BaFin plant Festsetzung des antizyklischen Kapitalpuffers und eines Systemrisikopuffers für den Wohnimmobiliensektor 

    Wie einer Pressemitteilung der BaFin vom 12.01.2022 zu entnehmen ist, beabsichtigt die BaFin einen antizyklischen Kapitalpuffer von 0,75 Prozent der risikogewichteten Aktiva auf inländische Risikopositionen festzusetzen und einen sektoralen Systemrisikopuffer von 2,0 Prozent der risikogewichteten Aktiva auf mit Wohnimmobilien besicherte Kredite einzuführen. Diese Entscheidung berücksichtigt Analysen des Ausschusses für Finanzstabilität (AFS) und des European Systemic Risk Boards (ESRB). Weiter heißt es in der Pressemitteilung, dass der AFS makroprudenziellen Handlungsbedarf sieht und das von der BaFin vorgelegte Maßnahmenpaket begrüßt.

    Nach Ausführungen der BaFin wird sie für beide Maßnahmen Allgemeinverfügungen erlassen. Zu diesen Maßnahmen gibt es Anhörungen, welche am 26.01.2022 enden.

    Die beiden Puffer sollen zeitnah aktiviert werden, so die BaFin, jedoch müssen die zusätzlichen Kapitalanforderungen erst zum 01.02.2023 vollständig erfüllt werden. Die Banken könnten die Anforderungen aber fast vollständig aus bestehendem Überschusskapital erfüllen können. Lediglich bei wenigen Instituten ergäbe sich gemäß BaFin ein zusätzlicher Kapitalbedarf in geringer Höhe.

    Die BaFin will mit den Puffern den in der jüngsten Vergangenheit entstanden Risiken durch die gestiegenen Preise bei Wohnimmobilien und der Kreditvergabe bei Wohnimmobilien entgegenwirken. „Mit diesen Kapitalpuffern tragen wir nicht nur den zyklischen Risiken Rechnung, sondern begegnen auch zielgenau den spezifischen Finanzstabilitätsrisiken am Wohnimmobilienmarkt, wo Preis- und Kreditwachstum momentan sehr stark sind“, erläutert BaFin-Präsident Mark Branson. Hauptziel sei es, die Widerstandsfähigkeit des Bankensektors vorbeugend zu stärken.

    Die BaFin mahnt Banken, Versicherungsunternehmen und andere Kreditgeber, in Anbetracht der aktuellen Entwicklungen am Markt für Wohnimmobilien bei der Neukreditvergabe besonders vorsichtig zu sein. Sie erwarte eine konservative Bewertungs- und Kreditvergabepraxis. So sollen Finanzierungen mit einem hohen Loan-to-value restriktiv behandelt werden und eine solide Schuldentragfähigkeit der Kreditnehmer auch in Stressphasen gewährleistet sein. Die Kreditnehmer müssten jederzeit in der Lage sein, die monatlichen Zahlungen für Zins und Tilgung aufzubringen, auch wenn die Zinsen steigen.

    Nach Information der BaFin wird sie die Kreditvergabestandards fortlaufend analysieren. Sollte sie feststellen, dass diese übermäßig gelockert werden, würde sie gegebenenfalls von der Möglichkeit Gebrauch machen, verbindliche Maßnahmen zur Kreditvergabe zu erlassen.

    Die gesamte Pressemitteilung der BaFin finden Sie hier


    In unserem Webinar „BaFin kündigt zwei zusätzliche Kapitalpuffer an – neue Kapitalplanung und Konditionen notwendig“ zeigen wir Ihnen einerseits die Inhalte der BaFin-Veröffentlichungen auf, gehen aber auch auf die Konsequenzen und mögliche Handlungsoptionen ein.

    Wählen Sie aus zwei möglichen Terminen aus:

    Dienstag, 25.01.2022 (ST0622-272) von 14.00 Uhr bis ca. 16.30 Uhr

    Freitag, 25.02.2022 (ST0622-273) von 09.00 Uhr bis ca. 11.30 Uhr 


    BaFin veröffentlicht neue Allgemeinverfügung zu Instrumenten des harten Kernkapitals

    Mit Datum vom 01.01.2022 hat die BaFin auf ihrer Homepage eine neue Allgemeinverfügung veröffentlicht, die regelt, inwiefern neu begebene Geschäftsanteile an Genossenschaftsbanken mit Erlaubnis der BaFin als Instrumente des harten Kernkapitals eingestuft werden können. Darüber hinaus regelt die Allgemeinverfügung, unter welchen Voraussetzungen die Rückzahlung von Geschäftsguthaben aufgrund gekündigter Genossenschaftsanteile vorab genehmigt ist.

    Die neue Allgemeinverfügung steht hier zum Download bereit. 


    BaFin verkündet das Ende des Going-Concern-Ansatzes

    Mit dem Leitfaden zur aufsichtlichen Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte und der prozessualen Einbindung in die Gesamtbanksteuerung aus Mai 2018 wurden die Anforderungen an die Risikotragfähigkeitskonzepte neu gefasst. Nach Ansicht der Bankenaufsicht entsprach der Going-Concern-Ansatz nicht mehr den Vorgaben. Er wurde aber weiterhin akzeptiert.

    Die Deutsche Bundesbank und die BaFin erwarten aber, wie in einem Schreiben an die Verbände der Kreditwirtschaft im Dezember 2021 kommuniziert, eine umfängliche Umstellung der Risikotragfähigkeitsansätze auf die normative und ökonomische Perspektive gemäß des Leitfadens vom 24.05.2018 spätestens zum 01.01.2023.

    Die Aufsicht erwartet, dass ab dem Meldestichtag 31.12.2023 die Risikotragfähigkeitsinformationen gemäß Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationsverordnung (FinaRisikoV) auf Basis der neuen Ansätze erfolgen.

    Das Schreiben steht Ihnen ebenfalls auf der Homepage hier zum Download zur Verfügung.